Beratung Patientenverfügung *
Zur Würde des Menschen gehört sein Recht, über sich selbst zu bestimmen. Dieses Recht besteht auch dann noch, wenn ein Mensch seinen Willen nicht mehr selbst ausdrücken oder durchsetzen kann.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Endscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Situation durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn Sie sich in der aktuellen Situation nicht mehr selber äußern können.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Ehepartner, Kinder oder andere nahe Angehörige nur dann als Vertreter Ihrer Interessen auftreten können, wenn sie eine entsprechende Vollmacht von Ihnen erhalten haben.
Ich beantworte Ihre Fragen zum Thema Patientenverfügung und erläutere Ihnen die Folgen bestimmter medizinischer Maßnahmen am Lebensende.
* Privatversicherte und Selbstzahler